Information zur Straßenreinigung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

bei den Kontrollfahrten innerhalb unserer Gemeinde musste vermehrt festgestellt werden, dass Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz in Verbindung mit unserer Straßenreinigungssatzung nicht nachkommen.

Wir möchten Sie Daraufhinweisen, dass die Missachtung der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 der Straßenreinigungssatzung darstellt. In Ihrem eigenen Interesse möchten wir an Sie appellieren, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sonnenstein unter der Rubrik Gemeindeverwaltung à Satzungen.

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Sonnenstein

 

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