Information zur Straßenreinigung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bei den Kontrollfahrten innerhalb unserer Gemeinde musste vermehrt festgestellt werden, dass Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz in Verbindung mit unserer Straßenreinigungssatzung nicht nachkommen.
Wir möchten Sie Daraufhinweisen, dass die Missachtung der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 der Straßenreinigungssatzung darstellt. In Ihrem eigenen Interesse möchten wir an Sie appellieren, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sonnenstein unter der Rubrik Gemeindeverwaltung à Satzungen.
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Sonnenstein
