Veröffentlichung von Altersjubilaren im Amtsblatt

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Gemeinden mit dem Hinweis angeschrieben, dass die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt künftig nur noch mit der Zustimmung des Bürgers erfolgen darf.

Um also weiterhin eine Veröffentlichung der Jubilare im Amtsblatt zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Haben Sie oder Ihre Angehörigen demnächst ein Jubiläum und wünschen eine Veröffentlichung im Amtsblatt? Dann füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und geben ihn frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung Sonnenstein oder Ihrem Ortschaftsbürgermeister ab bzw. senden Sie ihn per E-Mail an     post@gemeinde-sonnenstein.de

Hinweise:

-      Jubiläen im Sinne des § 50 BMG sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

-      Die Veröffentlichungen in den Tageszeitungen sind weiterhin auch ohne die Abgabe einer Einwilligung erlaubt. Wenn Sie dies nicht wünschen, so senden Sie Ihren Widerspruch bitte an die Gemeinde Sonnenstein. Einen Vordruck finden Sie hier.

 

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