Verkehrsrechtliche Anordnung Kirchstraße Weißenborn-Lüderode

Aufgrund des Baufortschritts der Kanalbauarbeiten in der Hauptstraße, ist die Kirchstraße ab dem 04.04.2023 nur noch über die Gartenstraße erreichbar. Über die Hauptstraße kann die Kirchstraße nicht mehr befahren werden. Die Einbahnstraßenregelung wird ab dem 04.04.2023 aufgehoben. Weiterhin gilt für die gesamte Kirchstraße ein Parkverbot, dies betrifft auch die Parkflächen an der Kirchmauer.

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