Wahl des Ortsbrandmeisters für die Gemeinde Sonnenstein
Für Samstag, den 25.02.2023 ist die Wahl des Ortsbrandmeisters in einer gemeinsamen Jahreshauptversammlung geplant.
Über den Aufgabenbereich, die Mindestvoraussetzungen und den Wahlablauf kann sich in der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Sonnenstein informiert werden. Diese finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde.
Die vorgeschriebenen Fachkenntnisse nach der ThürFwOrgVO sind der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge „Führer von Verbänden“ und „Leiter einer Feuerwehr“.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 10.02.2023 bei der
Gemeinde Sonnenstein
Ordnungswesen, Fr. Wollny
OT Weißenborn-Lüderode
Bahnhofstraße 12
37345 Weißenborn-Lüderode
oder per E-Mail: wollny@gemeinde-sonnenstein.de anzuzeigen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Funktionsbezeichnungen gelten natürlich für alle Geschlechter.
Sonnenstein, 16.01.2023
gez. Ertmer
Bürgermeisterin